Wer kennt und liebt sie nicht, die Dudel-Hintergrund-Musik der frühen Nintendo-Spiele? Hört man sich quer durch das vierte Album von Yeasayer 'Fragrant World', dann kann man sich vorstellen, wer diese Sounds in den 80er und 90er Jahren kreiert hätte. So verliebt in ihre Synthesizer wie Yeasayer war schon lang keine Band mehr. Überall schwirren die elektronischen Sounds und Melodien durch das Album. Am Ende ist man sich gar nicht mehr sicher, was denn nun noch mit einem klassischen Instrument per Hand eingespielt wurde oder was klangsynthetisch mit technischem Gerät erzeugt wurde. Der Opener ist vielleicht sogar ein Hinweis darauf. 'Fingers Never Bleed' heißt er und schwurbelt verspielt über die Bühne. Wenn die Vocals einsetzen muss man sich erstmal versichern, dass hier wirklich die richtige Platte im Laufwerk liegt, denn die Stimme klingt der von Alexis Taylor, dem Frontmann von Hot Chip, zum verwechseln ähnlich. Überhaupt scheinen sich Yeasayer, bewusst oder unbewusst, an die Briten von Hot Chip angelehnt zu haben, denn bei all der Kreativität und Effektüberdrehtheit fällt es schwer das zu Hörende in ein Genre einzuordnen. R’n’B, Electro, Experimental oder überbrodelnder Pop? Die Brooklyner können sich nicht festlegen. Anscheinend ist das auch ihr Ziel: So viel verquerte Sounds, Ideen und Anlehnungen können kein Zufall sein. Auch im zwölften Durchlauf gibt es wieder neue Sachen zu entdecken. Natürlich ist das große Kunst und zeugt vom atemberaubenden Handwerk der Band. Doch für den Hörer ist es mitunter etwas zu viel, was da angeboten wird. Es strömt einem so viel entgegen, dass man gar nicht fähig ist, das alles aufzunehmen. Wie damals beim Nintendo Game Boy-Sound ist es irgendwann einfach der Tick zu viel und man muss den Ton abstellen, um nicht verrückt zu werden. Womöglich ist 'Fragrant World' seiner Zeit aber auch nur etwas voraus und in vier oder fünf Jahren ist die Yeasayer-Verquertheit ganz normal. Wer weiß das schon? Und so verkündet die Band auch in 'Watermarked No Bones': Suppose it’s the right time. Urteil dann 2017.